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AGB JugendFEIER

Die AGB der JugendFEIER 2022 können Sie unter www.jugendfeier-barnim.de einsehen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen JugendFEIER 2023



§ 1 Geltungsbereich

Die AGB gelten in Bezug auf vom Humanistischen Verband Deutschland, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR, Schönfelder Weg 31, 16321 Bernau (i. F. HVD Nordbrandenburg KdöR), angebotene JugendFEIERN. Teilnehmer der JugendFEIERN können Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahre sein (im Folgenden Teilnehmer_in). Angeboten wird ein sechsmonatiges Vorbereitungsprogramm, das die Teilnehmer_innen auf dem Weg ins Erwachsensein begleiten soll – ohne Glaubensbekenntnis oder Gelöbnis. Höhepunkt und Abschluss bildet eine Festveranstaltung, bei der der symbolische Abschied aus der Kindheit und der Übergang in das Erwachsensein begangen wird (das Vorberei-tungsprogramm und die Festveranstaltung nachfolgend zusammen „JugendFEIER“).


§ 2 Vertragspartner

Sofern aus den jeweiligen Vertragsbedingungen nichts Anderes hervorgeht, wird der HVD Nordbrandenburg KdöR Vertragspartner. Auf Seiten der Teilnehmer_innen kann Vertrags-partner nur sein, wer geschäftsfähig im Sinne des BGB ist (im Folgenden Kunde_in).


§ 3 Anmeldung zur JugendFEIER

1. Die Anmeldung zur JugendFEIER erfolgt ausschließlich über das JugendFEIER-Onlineportal bar.jugendfeier.org, einem Onlinedienst des HVD Berlin-Brandenburg KdöR, hilfsweise schriftlich durch den Versand des Anmeldebogens.
2. Die Anmeldung zur JugendFEIER 2023 ist ab dem 25. Oktober 2021, 9.00 Uhr, möglich. Detaillierte Informationen zur Anmeldung können den Wegweisern zur Anmel-dung unter www.jugendfeier-barnim.de entnommen werden.
3. Mit Absenden der im Onlineportal eingegebenen Vertragsdaten sowie der Daten des_der betreffenden Teilnehmer_innen durch die_den Kundin_en ist die Anmeldung verbindlich erfolgt. Der HVD Nordbrandenburg KdöR bestätigt die Anmeldung per E-Mail, hilfsweise schriftlich durch Versand einer Anmeldebestätigung. Mit Zugang der Anmel-debestätigung ist der Vertrag verbindlich zustande gekommen.
4. Die Bestimmung, zu welchem Termin der_die Teilnehmer_innen an einer Festver-anstaltung teilnimmt, erfolgt durch den HVD Nordbrandenburg KdöR. Bei der Anmel-dung können aber ein Wunschtermin sowie ein Ersatzwunschtermin nach Auswahl unter den angebotenen Terminen angegeben werden. Der HVD Nordbrandenburg KdöR wird sich bemühen, die Wunschtermine weitestgehend zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Festveranstaltung am Wunschtermin besteht nicht.
5. Auf Antrag des_der Kunden_in kann vorbehaltlich freier Kapazitäten eine kostenlo-se Umbuchung für einzelne Teilnehmer_innen oder Gruppen auf einen anderen Feier-termin erfolgen. Einen Anspruch hat der_die Kunde_in darauf nicht.
6. Über das JugendFEIER-Onlineportal sowie persönlich oder telefonisch besteht die Möglichkeit, für mehrere Teilnehmer_innen als eine Gruppe einen gemeinsamen Feier-termin unverbindlich zu reservieren. Dafür ist es notwendig, eine_n Gruppenvertre-ter_in zu registrieren, der_die in Vertretung der Gruppenmitglieder die Reservierung vornimmt. Der HVD Nordbrandenburg KdöR bemüht sich, die Wünsche bei der Eintei-lung der Teilnehmer_innen für die Festveranstaltungen zu berücksichtigen.


§ 4 Feiertermine und Veranstaltungsort 2023

Die Festveranstaltungen werden in 2023 voraussichtlich im Audimax Bernau am 06. Mai, 13. Mai und 3. Juni, in der Stadthalle Bernau am 29. April und 20. Mai und im Haus Schwärzetal Eberswalde am 27. Mai und 28. Mai, jeweils 11.15 Uhr, 13.00 Uhr und 14.45 Uhr, stattfinden (Änderungen vorbehalten!). Der_die Teilnehmer_in kann nur an einer Festveranstaltung teilnehmen. § 5 Gebühren

1. Die Anmeldegebühr beträgt 30 €, die Feiergebühr beträgt 65 € (Gesamtpreis: 95 €). Die Anmelde- und Feiergebühr umfassen die Teilnahme am Vorbereitungspro-gramm, die Eintrittskarte des_der Teilnehmers_in zur Festveranstaltung, ein Buchgeschenk des HVD Nordbrandenburg KdöR, eine persönliche Urkunde, eine Blume sowie die Verwaltungs- und Organisationskosten. In dem Preis nicht enthalten sind Gästekarten.
2. Bei Anmeldungen bis einschließlich 31. Januar 2022 wird auf den Gesamtpreis von 95 € ein Schnellanmelderabatt von 10 € gewährt. Bei Vorlage eines bei Anmeldung gülti-gen ALG II-Bescheides, Familienpass Brandenburg oder Stadtpass (Bernau und Ebers-walde) ermäßigt sich der Gesamtpreis um 5 €. Die Ermäßigungen sind kombinierbar. Der Nachweis für die Berechtigung zur Ermäßigung muss spätestens zur gebuchten Festveranstaltung beim HVD Nordbrandenburg KdöR vorliegen.
3. Die Anmeldegebühr in Höhe von 30,00 € wird als Anzahlung sofort nach Erhalt einer Rechnung fällig. Die Feiergebühr in Höhe von 65,00 € wird nach Erhalt einer weiteren Rechnung vor der Festveranstaltung fällig.
4. Während des Vorbereitungsprogramms können bei einzelnen Angeboten Zusatzkos-ten anfallen. Diese sind im Veranstaltungskatalog ausgewiesen.


§ 6 Stornierungen

1. Der Vertrag kann nur schriftlich oder per E‐Mail storniert werden.
2. Innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung kann eine Stornierung unentgeltlich erfol-gen. Bereits geleistete Zahlungen werden in dem Fall vom HVD Nordbrandenburg KdöR erstattet.
3. Bei späterer Stornierung durch den_die Kunden_in behält der HVD Nordbranden-burg KdöR 20 € Verwaltungsgebühr ein. Dem_der Kunden_in ist der Nachweis gestattet, dass Leistungen zu einem geringeren Wert erbracht wurden.
4. Mit Beginn des Vorbereitungsprogramms erhöht sich die Stornogebühr auf 40 €. Dem_der Kunden_in ist der Nachweis gestattet, dass Leistungen zu einem geringe-ren Wert erbracht wurden.
5. Ab März des Feierjahres ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
6. Stornierungen von zusätzlich angebotenen und zusätzlich zu buchenden Veranstal-tungen während des Vorbereitungsprogramms sind bis eine Woche vor Projektstart kostenlos möglich, sofern eine schriftliche oder e-postalische Anmeldebestätigung nichts Anderes vorsieht.
7. Das gesetzliche Rücktrittsrecht wird davon nicht berührt.


§ 7 Höhere Gewalt

1. Für den Fall, dass eine Vorbereitungsveranstaltung oder die Festveranstaltung aus Gründen höherer Gewalt entfallen muss, teilt der HVD Nordbrandenburg KdöR dies dem_der Kunden_in unverzüglich mit.
2. Höhere Gewalt in diesem Sinne meint unvorhergesehene Ereignisse, auf die der HVD Nordbrandenburg KdöR keinen Einfluss hat. Insbesondere liegt höhere Gewalt in den folgenden Fällen vor: die behördliche oder gesetzliche Untersagung der Veranstal-tung oder die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am geplanten Termin oder an dem geplanten Veranstaltungsort aufgrund Unwetters oder behördlicher Untersagung oder aufgrund der Beschädigung des Veranstaltungsorts z. B. durch Wasserschaden, Brand, etc). Dies gilt auch, für den Fall, dass die Festveranstaltung nicht stattfinden kann, weil das Vorbereitungsprogramm infolge höherer Gewalt (teilweise) entfallen musste.
3. Der HVD Nordbrandenburg KdöR behält sich das Recht vor, innerhalb von 6 Mona-ten ab Kenntnis davon, dass einzelne Vorbereitungsveranstaltungen und / oder die Festveranstaltung nicht stattfinden können, dem_der Kunden_in einen für alle Beteilig-ten verbindlichen Ersatztermin für die Festveranstaltung sowie ausgefallene Veranstal-tungen des Vorbereitungsprogramms zu benennen. Die Ankündigung des Ersatztermins muss in dem Fall mindestens mit einer Frist von 2 Monaten vor dem geplanten Ersatz-termin erfolgen. Eine Pflicht zur Benennung eines Ersatztermins trifft den HVD Nord-brandenburg KdöR nicht. Eine ausdrückliche Zustimmung des_der Kunden_in ist nicht erforderlich.
4. Der Ersatztermin kann im selben Kalenderjahr wie der ursprüngliche Termin liegen oder in dem darauffolgenden Kalenderjahr.


§ 8 Gästekarten

1. Spätestens 9-10 Wochen vor dem Feiertermin werden die Kunden_innen vom HVD Nordbrandenburg KdöR eingeladen, innerhalb einer bestimmten Frist die Gästekarten zur Festveranstaltung zu bestellen. Der HVD Nordbrandenburg KdöR garantiert, dass bis zu 6 Gästekarten pro Teilnehmer_in erworben werden können. Soweit Kun-den_innen darüber hinaus weitere Gästekarten bestellen, werden diese Bestellungen bei ausreichender Platzkapazität berücksichtigt.
2. Der Preis für eine Gästekarte zu den Festveranstaltungen beträgt je nach Sitz-platzkategorie 7 € oder 10 €. Für den_die Teilnehmer_in muss keine Gästekarte erwor-ben werden.
3. Bestellungen von Gästekarten können innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungserhalt unentgeltlich storniert werden. Danach ist eine Rücknahme und Rückerstattung von Gästekarten nur noch nach den Vorschriften über das gesetzliche Rücktrittsrecht mög-lich.
4. Nachbestellungen von Gästekarten sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit von freien Plätzen bis zum Tag der Veranstaltung möglich.


§ 9 Nutzung des JugendFEIER-Onlineportals

Das JugendFEIER-Onlineportal ist ein Onlinedienst des HVD Berlin-Brandenburg KdöR. Mit Nutzung des Angebotes willigt der_die Kunde_in in die Einhaltung der vom HVD Berlin-Brandenburg KdöR vorgegebenen Richtlinien ein. Die Verwendung unserer Dienste in miss-bräuchlicher Art und Weise ist nicht erlaubt. Beispielsweise ist es der_dem Kunden_in nicht gestattet, den Dienst anders als durch die Benutzeroberfläche bestimmt zu nutzen oder auf andere, durch die Benutzeroberfläche nicht zugängliche, Bereiche zuzugreifen.


§ 10 Mitgliedschaft im Jugendverband

Mit der Teilnahme an der JugendFEIER besteht die Möglichkeit zur Mitgliedschaft des_der Teilnehmers_in bei den Jungen Humanist_innen Bernau, einem Jugendverband im HVD Nordbrandenburg KdöR. Die Mitgliedschaft kann bei der Anmeldung zur JugendFEIER oder direkt über den Jugendverband beantragt werden. Durch die Mitgliedschaft entstehen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Kosten.
Ausführliche Informationen zu den Jungen Humanist_innen Bernau unter www.hvd-nordbrandenburg.de/jugend/juhu-bernau.


§ 11 Rechte am eigenen Bild

Während der JugendFEIER werden Gruppenaufnahmen und Aufnahmen der Bühne ge-macht. Soll Ihr Kind auf diesen Aufnahmen nicht zu sehen sein, ist eine entsprechende Mitteilung an den HVD Nordbrandenburg KdöR zu geben.



Diese AGB gelten ab dem 01.10.2021. Die bis zum 30.09.2021 geltenden AGB können Sie unter www.jugendfeier-barnim.de einsehen.

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